Wir bieten unseren Klienten komplexe Rechtsdienste auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechtes. Wir beschäftigen uns vor allem mit den folgenden Rechtsgebieten im Rahmen des bürgerlichen Rechtes:
Obligationsrecht/Vertragsrecht
- Ausfertigung und Kontrolle von unterschiedlichen Vertragstypen (z.B. Kaufvertag, Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Werkvertrag, Kreditvertrag, Versicherungsvertrag, sowie auch die sogenannten innominaten Verträge, je nach Tatsache)
- Rechtsberatung beim Abschluss von Verträgen, Vertragsrevisionen, Analysen von Verträgen und deren Rentabilität für den Klienten
- Vertretung der Vertragsparteien bei aus Verträgen entstandenen Streitigkeiten
Erbrecht
- Ausfertigung von Testamenten oder Erbverträgen,
- Rechtsberatung während des ganzen Nachlassverfahrens (Rechte und Pflichten der Erben)
- Rechtsberatung im Falle einer Passivverlassenschaft (Annahme/Ausschlag von Erbschaft)
- Ausfertigung von notwendigen Urkunden
- Kommunikation mit Behörden
- Vertretung von Erben im Verfahren beim Notar und vor dem Nachlassgericht
Recht der Liegenschaften (Immobilienrecht)